Allgemeine Nutzungsbedingungen zum Allmatic Training Center

§ 1 Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der ALLMATIC-Jakob Spannsysteme GmbH, Jägermühle 10, 87647 Unterthingau, nachstehend: „Allmatic“, gegenüber den Nutzern der Internetseite www.allmatic.de/elearning und allen Unterseiten (nachfolgend: „Training Center“). Die Kurs-Software richtet sich an Ausbilder und Auszubildende (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“ genannt) in Unternehmen. Die Nutzung als Privatperson (Verbraucher) ist ausgeschlossen.
  2. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Allmatic und den Nutzern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Der Nutzer kann diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen abrufen, speichern und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext von Allmatic nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist deshalb nicht zugänglich. Die Vertragssprache ist deutsch.
  4. Gerichtsstand ist Unterthingau, soweit der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 2 Vertragsinhalt und Zweck des Training Center

  1. Allmatic betreibt eine virtuelle Plattform, auf der Auszubildende in Metallberufen bestimmte Inhalte über den richtigen Umgang mit Maschinenschraubstöcken zum Zwecke ihrer Berufsausbildung vermittelt bekommen. Ausbilder haben die Möglichkeit das Training Center einzusehen, um zu kontrollieren, ob der jeweilige Auszubildende die Inhalte angesehen und im Falle der Absolvierung der Tests die Inhalte verstanden hat.
  2. Allmatic kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Training Centers oder der gespeicherten Daten und die Aufrechterhaltung des Betriebs dies erfordern. Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

§ 3 Registrierung

  1. Der Besuch des Training Center ist dem Ausbilder und dem Auszubildenden kostenlos, aber nur nach vorheriger Registrierung möglich.
  2. Die Registrierung als Ausbilder erfolgt durch die Eröffnung eines Nutzerkontos, wobei der jeweilige Ausbilder diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren muss. Bei einer Anmeldung muss ein Ausbilder seinen Vor- und Nachnamen, seine betriebliche E-Mail-Adresse, den Namen und die Firmenanschrift des Arbeitsgebers sowie ein Passwort angeben Die Anzahl der Auszubildenden und die Anzahl der Fräsmaschinen sind optionale Angaben.
  3. Die Registrierung als Auszubildender erfolgt ebenfalls durch die Eröffnung eines Nutzerkontos, wobei der Ausbilder die Registrierung durchführt. Bei einer Anmeldung muss der Vor- und Nachname des Auszubildenden, sowie ein Passwort angegeben werden. Die Anmeldung darf nur mit Einverständnis des Auszubildenden erfolgen. Bei Auszubildenden, die nicht mindestens 16 Jahre sind, muss der Ausbilder zudem die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen, um eine Registrierung durchführen zu dürfen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Ausbilder, nicht bei Allmatic.
  4. Der Nutzer erhält von Allmatic eine E-Mail mit Bestätigung der Registrierung. Mit der Bestätigung der Registrierung kommt zwischen Allmatic und dem jeweiligen Nutzer ein Vertrag über die Nutzung des Training Centers (nachfolgend „Nutzungsvertrag“) zustande.
  5. Bis zum Abschluss des Registrierungsvorgangs kann ein Nutzer seine Eingaben mit den üblichen Tastatur-, Maus- und Touchscreenfunktionen direkt in den entsprechenden Eingabefeldern korrigieren. Über die angegebene E-Mail-Adresse erfolgt die Kommunikation zwischen Allmatic und dem Nutzer und später zwischen den Nutzern. Die von Allmatic abgefragten Daten sind korrekt anzugeben. Ändern sich die Daten nachträglich, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend zu korrigieren.
  6. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Nutzer mindestens 14 Jahre alt ist. Ein Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrags besteht nicht.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Nutzungsvertrag zwischen Allmatic und einem registrierten Nutzer ist unbefristet. Die Verwendung des Training Centers kann vom Nutzer jederzeit beendet werden. Eine Kündigung ist nur dann nötig, wenn die Daten des Nutzers aus dem System gelöscht werden sollen. Die Daten werden nach schriftlicher Beauftragung durch den Nutzer innerhalb von 10 Werktagen aus dem System gelöscht.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Jede Kündigung muss schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

§ 5 Verhaltenspflichten der Nutzer, Freistellung bei Verstößen

  1. Nutzer dürfen das Training Center nur für die vertragsgemäßen Zwecke verwenden.
  2. Auszubildende verpflichten sich, insbesondere die Tests und Prüfungen selbst, ohne Hilfe von Dritten, vorzunehmen.
  3. Ausbilder verpflichten sich zur Geheimhaltung der einsehbaren Inhalte. Die Ergebnisse dürfen Ausbilder nur mit den jeweiligen Auszubildenden besprechen.
  4. Ein Nutzer darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nur zwischen Ausbilder und Auszubildendem gestattet. Der Nutzer hat das Passwort sicher aufzubewahren und geheim zu halten. Jeder Nutzer ist verpflichtet, Allmatic umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Nutzerzugang missbraucht wurde. Jeder Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerzugangs vorgenommen werden und stellt Allmatic von etwaigen Schadensersatzansprüchen von Dritten frei, außer der Nutzer hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
  5. Jeder Nutzer ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Allmatic von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Allmatic oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Allmatic oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Training Centers. In einem solchen Fall informiert Allmatic den Nutzer schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Nutzer hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

§ 6 Sperrung und Kündigung

  1. Allmatic kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt, oder wenn Allmatic ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Nutzer:
    1. Verwarnung (Abmahnung) von Nutzern,
    2. Vorläufige, teilweise oder endgültige Sperrung des Nutzers.
  2. Allmatic kann einen Nutzer endgültig von der Benutzung des Training Centers auch dann ausschließen (endgültige Sperre), wenn er bei der Anmeldung falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse, wenn er andere Nutzer oder Allmatic in erheblichem Maße schädigt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
  3. Sobald ein Nutzer vorläufig oder endgültig gesperrt wurde, darf er das Training Center auch mit anderen Nutzerzugängen nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Ein gesperrtes Konto kann nicht wiederhergestellt werden, ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.
  4. Allmatic behält sich in jedem Fall strafrechtliche Schritte vor.

§ 7 Haftung von Allmatic

  1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Allmatic unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Allmatic haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags­zwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Insbesondere haftet Allmatic für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Nutzer regelmäßig und anwendungsadäquat eine Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet Allmatic nicht.
  2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Ist die Haftung von Allmatic ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Kein Widerrufsrecht

Für Verträge über unentgeltliche Leistungen wie die von Allmatic angebotene kostenlose Nutzung der Plattform gilt kein Widerrufsrecht (vgl. § 312 Abs. 1 BGB).

§ 9 Datenschutz

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Nutzer durch Allmatic erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutz­gesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) sowie gemäß der Datenschutzerklärung.
  2. Mit der Registrierung im Training Center stimmt der Nutzer der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung seiner Angaben im EDV-System von Allmatic zu.
    Die Daten werden für die Zusendung von Informationen, die für die Verwendung des Training Centers relevant sind, verwendet.

§ 10 Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Allmatic behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E‑Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zuge­sendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Allmatic wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

Stand: 06. März 2019